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Die Schufa und ihre Test-Daten
Ich bin schon seit Jahrzehnten der Meinung, dass die Schufa verboten gehört. Wir machen immer viel Trara um Daten- und Verbraucherschutz in Deutschland, machen Gesetze und Verordnungen, aber am Ende kann eine Organisation wie die Schufa, die immer wieder wegen mangelndem Datenschutz, fehlerhaften Daten, fragwürdigem Geschäftsgebaren und sogar ungerechter Behandlung ganzer Bevölkerungsgruppen in die Kritik geraten ist, ungehindert weiter operieren. Ja, ihre Position und Quasi-Monopolstellung wird von Staat und Wirtschaft auch noch geschützt. Im Grunde wendet die Schufa ein gewisses finanzielles Risiko von — vor allem größeren — Unternehmen ab, welches dieses meist problemlos selbst tragen könnten. Und das Ganze auf Kosten normaler Bürger, die in den schlimmsten Fällen von Fehlern oder Missbrauch sogar ihre finanzielle Existenz verlieren können.
Das ist schon schlimm genug, wenn man vom Datenreichtum ausgeht, den die Schufa legalerweise ihr Eigen nennt. Aber jetzt stellt sich raus, dass bei der Schufa natürlich auch Daten liegen, die schon längst hätten gelöscht werden müssen. Überrascht das wirklich irgendwen?

Neben der „offiziellen“ Schufa-Datenbank gibt es noch eine zweite Sammlung, von der selbst viele Fachleute nichts wussten: „Historische“ Daten von Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern, veraltete Informationen, die Jahre zurückreichen und von denen die Betroffenen bislang annahmen, dass sie längst gelöscht seien.
Im europäischen Datenschutzrecht gibt es ein „Recht auf Vergessenwerden“, eine gesetzliche Verpflichtung, alte Daten nach einer bestimmten Zeit zu löschen. Wer seine Schulden einmal beglichen hat, der soll nicht immer wieder von seiner Vergangenheit eingeholt werden können. Trotzdem glaubt die Schufa, auch solche Daten dauerhaft speichern und verwenden zu dürfen.
So berechnet sie auf Wunsch von Unternehmenskunden, zum Beispiel Banken, die Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern für einen bestimmten Tag in der Vergangenheit — aber nur testweise, wie sie betont. Diese Datentests seien aus ihrer Sicht nicht zulässig, sagt Ruth Janal, Expertin für Datenschutzrecht und Professorin an der Uni Bayreuth. „Historische Scores geben einen gewissen Einblick in die finanzielle Situation der betroffenen Personen in der Vergangenheit. Das geht die Vertragspartnerinnen der Schufa schlichtweg überhaupt nichts an.“
Alles ist rechtens, das ist hingegen die Kernbotschaft der Schufa. „Die Speicherung und Weiterverarbeitung von historischen Daten stützt sich insgesamt auf mehrere, sich gegenseitig ergänzende datenschutzrechtliche Erlaubnistatbestände“, heißt es in einer Antwort an NDR und SZ. Besonders Banken seien gesetzlich verpflichtet, die Aussagekraft von Scores zu gewährleisten — und deshalb sei „die Schufa gehalten, historische Daten zu Testzwecken zu speichern“.
→ Die Schattendatenbank der Schufa, Tagesschau
Na, wenn das nur „testweise“ ist, ist ja alles gut! Ich wette, wenn wer in deren Server einbricht und die Daten kopiert, dann zieht im darauffolgenden Strafverfahren die Entschuldigung, der Hacker habe die Daten nur „testweise“ mitgehen lassen, allerdings nicht…
